Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT! Logix Fürth- Stand 07/2011
Firma: IT! Logix Fürth, Inhaber Andreas Defet
Hauptstrasse 49, 91452 Wilhermsdorf
Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abweichungen des Bestellers sind rechtunwirksam sofern sie nicht schriftlich von der Firma IT! Logix Fürth bestätigt worden sind.
Lieferung und Leistung, Versand und Gefahrübergang
Die mündlichen und schriftlichen Angebote von der Firma IT! Logix Fürth sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Firma IT! Logix Fürth, spätestens durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. Die Firma IT! Logix Fürth übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind. Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (=Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
Die von der Firma IT! Logix Fürth angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager / Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware Versandbereit gemeldet ist.
Sollte die Firma IT! Logix Fürth in Lieferverzug kommen und hat eine ihr vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen die der Firma IT! Logix Fürth die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eingetreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma IT! Logix Fürth PC verlassen hat. Die Firma IT! Logix Fürth versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind grundsätzlich bei Abholung bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evt. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Ansprüchen aus Sachmangelhaftung, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen, kann die Firma IT! Logix Fürth sofort vom Liefervertrag ohne eine besondere vorherige Ankündigung zurücktreten.
In diesem Fall werden sämtliche Forderungen der Firma IT! Logix Fürth gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt wenn der Firma IT! Logix Fürth andere Umstände bekannt werden die, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Sollte die Firma IT! Logix Fürth weiter an dem Vertrag festhalten ist sie berechtigt Vorauszahlungen, Bankbürgschaften sowie Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Firma IT! Logix Fürth steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Dem im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet, des weiteren trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Firma IT! logix Fürth ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma IT! Logix Fürth behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen oder evt. noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften - ist die Firma IT! Logix Fürth ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung der Firma IT! Logix Fürth die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma IT! Logix Fürth zurückzusenden.
Sollte der Wert der einbehaltenen Sicherheitsleistungen 25% übersteigen, so wird die Firma IT! Logix Fürth auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an die Firma IT! Logix Fürth abgetreten.
Sachmangelhaftung
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, d.h. eine natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung, mit Ausnahme des Schadensumfangs, der ausdrücklich auf die gelieferte Sache beschränkt wird. Auch wird eine Haftung der Firma IT! Logix Fürth ausdrücklich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Ansonsten gilt dass die Firma IT! Logix Fürth für die von ihr gelieferten Produkte eine Sachmangelhaftung von 24 Monaten übernimmt. Der Käufer hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle eines Mangels ist Firma IT! Logix Fürth berechtigt nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte die Firma IT! Logix Fürth eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät oder Teil mit vollständigem Zubehör (sowie unseren Seriennummernaufklebern) und in der Originalverpackung auf eigene Kosten und Gefahr der Firma IT! Logix Fürth zuzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder eine Nachbesserung, Wandelung oder Minderung verlangen.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von der Firma IT! Logix Fürth vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung.
Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten.
Verkauft der Käufer die von der Firma IT! Logix Fürth gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen Sachmangelhaftungsansprüche auf die Firma
IT! Logix Fürth zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Bestimmungen der §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch die Firma IT! Logix Fürth auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn die Berechtigung wurde von der Firma IT! Logix Fürth schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Schadensersatzansprüche werden - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Ansonsten haftet die Firma IT! Logix Fürth nur wenn ihr (ihren Erfüllungsgehilfen) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Fürth, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist.
Für den Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und der Firma IT! Logix Fürth gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenverkaufes von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma IT! Logix Fürth rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Im Fall der Rechtunwirksamkeit vereinbaren die Vertragspartner die Regelung als gültig
anzusehen, die der rechtunwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.


